
Weniger Meldepflichten beschlossen
Das Bundeskabinett hat zwei Gesetzentwürfe zum Bürokratieabbau beschlossen. Durch Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes sowie des Agrarstatistikgesetzes sollen Meldepflichten reduziert werden.
von AgE Quelle AgE erschienen am 07.08.2025Die Bundesregierung möchte eine Reihe von Meldepflichten mit Agrarbezug streichen. Das Kabinett hat dazu am Mittwoch (6.8.) zwei Gesetzentwürfe des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH) beschlossen. Durch entsprechende Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes sowie des Agrarstatistikgesetzes sollen deutsche Regelungen auf europäische Mindestanforderungen zurechtgestutzt werden. Die Gesetzentwürfe müssen zunächst noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
„Mit diesen Gesetzesänderungen setzen wir europäisches Recht 1:1 um, entlasten Tierärzte, Betriebe und Behörden – und machen damit weiter Tempo beim Bürokratieabbau“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer.
Nur noch eine TAM-Meldung pro Jahr
Konkret soll im Tierarzneimittelgesetz die bislang zweimal jährlich vorgeschriebene sogenannte TAM-Meldung im Rahmen des nationalen Antibiotikaminimierungskonzeptes ab 2027 für Tierhalter auf eine jährliche Meldung verringert werden. Ferner wird ab 2026, entsprechend den EU-rechtlichen Vorgaben, die Erfassung von Antibiotikaverbrauchsdaten auf Schafe, Ziegen, Gänse, Enten, bestimmte Fischarten, Pferde und Kaninchen zur Lebensmittelgewinnung ausgeweitet.
Außerdem soll künftig der Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel möglich sein, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Verschoben werden soll außerdem die Erfassung des Antibiotikaverbrauchs bei Hunden und Katzen. Um Tierarztpraxen zu entlasten, soll der bisherige Stichtag, der 1. Januar 2025, auf den EU-weit vorgesehenen Termin, den 1. Januar 2029, verlegt werden. Nach Angaben des BMLEH könnten dadurch zwischen 2025 und 2028 insgesamt rund 100 Millionen Euro an Erfüllungsaufwand eingespart werden.
Mit den Änderungen des Agrarstatistikgesetzes werden laut BMLEH die europäischen Vorgaben zur Agrarstrukturerhebung 2026 umgesetzt. Die Novelle wird zudem genutzt, um Bodennutzungsdaten auf vorliegende Verwaltungsdaten umzustellen.
„Durch diesen zentralen Fortschritt entfällt für viele Betriebe die Pflicht zur gesonderten Meldung“, so die Bundesregierung. Die Landwirtschaft soll dadurch um 800.000 Euro jährlich entlastet werden. Auch sollen Ökoflächen künftig jährlich über bestehende Agrarverwaltungsdaten erfasst werden – ohne zusätzliche Belastung für die Betriebe.