
EU erhebt Zölle auf chinesische Cholinchlorideinfuhren
Die Europäische Kommission erhebt seit dem 1. Juli 2025 Zölle auf chinesische Cholinchlorideinfuhren. Cholinchlorid wird im Legehennenfutter als Zusatzstoff für die Lebergesundheit eingesetzt.
von DGS Redaktion Quelle AgE erschienen am 02.07.2025Die Europäische Kommission unterstellt China Preisdumping bei der Herstellung des als Zusatzstoff in Futtermitteln genutzten Cholinchlorid. Wie die Kommission am Montag (30.6.2025) mitteilte, verhängt sie deshalb vorläufige Antidumpingzölle in Höhe von 95,4 % bis 120,8 % auf die auch als Vitamin B4 bekannte Substanz. Cholinchlorid wird im Legehennenfutter zur Unterstützung des Leberstoffwechsels eingesetzt. Fettleberzusätze beispielsweise basieren auf diesem Zusatz.
Verordnung der EU-Kommission am 1.7.2025 in Kraft getreten
Der niedrigste Zollsatz gilt dabei für die Unternehmen Shandong FY Feed Technology Co., Ltd. und Shandong Yinfeng Biological Technology Co., Ltd. Der höchste Satz wird für Shandong Aocter Feed Additives Co., Ltd. und Einfuhren von allen in der entsprechenden Durchführungsverordnung nicht namentlich genannten Unternehmen aus der Volksrepublik China angewendet. Beantragt wurde die Untersuchung durch die EU-Kommission von Balchem Italia Srl und Taminco BV, und zwar schon im September 2024. Der Brüsseler Behörde zufolge lag die aus China eingeführte Menge an Cholinchlorid 2023 bei 20.024 Tonnen, was in dem Jahr einem EU-Marktanteil von knapp einem Drittel entsprach. Der damalige Durchschnittspreis wird mit 1.029 Euro je Tonne angegeben.
Cholinchlorid wird in der EU der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung“ zugerechnet. Die Verordnung der EU-Kommission zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls ist am Dienstag (1.7.2025) in Kraft getreten und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.