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Baugesetzänderung

Mehr Flexibilität für landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich

Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Baugesetzbuches beschlossen. Die Umnutzungsfrist für landwirtschaftliche Gebäude wurde verlängert und die Wohnraumerweiterung auf Höfen erleichtert.

von DGS Redaktion Quelle BMEL erschienen am 06.09.2024
Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Baugesetzbuches verabschiedet. © colourbox.de
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Das Bundeskabinett hat am 4. September im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung eine Änderung des Baugesetzbuches verabschiedet. Diese Änderung bringt wichtige Neuerungen für landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere für die Umnutzung von ehemaligen Stallgebäuden und die Erweiterung von Wohngebäuden im Außenbereich.

Verlängerte Umnutzungsfrist für ehemalige landwirtschaftliche Gebäude

Eine wesentliche Änderung betrifft die Umnutzungsfrist für ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude im Außenbereich. Die Frist wird von sieben auf zehn Jahre verlängert. Dies soll Landwirtinnen und Landwirten mehr Zeit geben, um zu entscheiden, wie sie ehemalige Stallgebäude oder Scheunen, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, sinnvoll umgestalten möchten. Die längere Frist kommt auch Betrieben zugute, die ihre Produktionsrichtung oder Betriebsstruktur geändert haben und nun leerstehende Gebäude besitzen.

Erweiterung von Wohngebäuden auf landwirtschaftlichen Betrieben

Neben der Umnutzungsfrist wird auch die Möglichkeit der Erweiterung von Wohngebäuden auf landwirtschaftlichen Betrieben gestärkt. Dies soll den Wohnbedürfnissen mehrerer Generationen gerecht werden. Künftig ist es möglich, Wohngebäude im Außenbereich nicht nur zu erweitern, sondern auch ein zusätzliches eigenständiges Wohngebäude als Anbau zu errichten. Zudem wird die Zahl der zulässigen Wohnungen auf vier erhöht, vorausgesetzt, diese werden von den bisherigen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie ihren Familien genutzt.

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