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Sonder-Agrarministerkonferenz

Bitte an den Bund: Fördermaßnahmen attraktiver gestalten

Bei einer digitalen Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mit den Agrarministerinnen und -ministern sowie den Agrarsenatorinnen und -senatoren der Länder über Anpassungen am deutschen GAP-Strategieplan ab 2025 beraten.

Veröffentlicht am
 Leon Kügeler/Deutscher Bundestag/photothek
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Bei der Sonder-Agrarministerkonferenz haben die Länder den Bund gebeten, Fördermaßnahmen in der GAP attraktiver auszugestalten. Zudem wurde darüber diskutiert, eine nach EU-Recht notwendige Kompensation infolge einer geringer als erwarteten Nachfrage bei den Ökoregelungen umzusetzen.

Zur Weiterentwicklung der EU-Agrarförderung in Deutschland ab 2025 hat das BMEL neue Ökoregelungen vorgeschlagen. Diese sollen insbesondere Grünlandbetrieben sowie Milchviehbetrieben mit Weidehaltung zugutekommen. Der Vorschlag sieht zur vorgeschriebenen Kompensation zudem eine Budgeterhöhung der Ökoregelungen vor.

Kompensationsverpflichtungen nachkommen

Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: „Gemeinsam haben wir die Verpflichtung, unseren Landwirtinnen und Landwirten einen planungssicheren, zukunftsfesten Pfad zu ebnen. Heute ist aber deutlich geworden, dass einzelne Länder wesentliche EU-Vorgaben infrage stellen. Brüssel erwartet, dass wir liefern: Wir haben Kompensationsverpflichtungen, denen wir dauerhaft und gesichert nachkommen müssen – andernfalls droht, dass EU-Mittel liegen bleiben.“

Nationale Obergrenze bei Direktzahlungen ausschöpfen

„Im Interesse der Landwirtinnen und Landwirte muss uns klar sein, dass wir die nationale Obergrenze bei den Direktzahlungen vollständig ausschöpfen müssen. Konkret heißt das, dass wir eine Kompensationsmöglichkeit in der ersten Säule durch eine neue Ökoregelung weiter ins Auge fassen müssen. Dabei werden wir die Antragstellungen im Jahr 2024 berücksichtigen.“