DLG warnt: Regulierung gefährdet Agrarsektor in Deutschland
Die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) äußerte beim DLG-Unternehmertag ihre Besorgnis über die Zukunft der deutschen Landwirtschaft und warnte vor übermäßiger bürokratischer Regulierung.
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Eine ökologisch nachhaltige und ökonomisch wettbewerbsfähige Land- und Ernährungswirtschaft gehe nicht mit „planwirtschaftlicher, hyperbürokratischer Feinsteuerung, die eine ganze Branche unter Generalverdacht stellt“, sagte DLG-Präsident Hubertus Paetow bei der Eröffnung der DLG-Unternehmertage in Magdeburg.
Paetow warnte davor, die bewährten Erfolgsfaktoren der hiesigen Agrarwirtschaft in Frage zu stellen, nämlich ein hohes Maß an Innovationskraft und eine hohe Produktivität. Der DLG-Präsident bezeichnete einen starken Agrarsektor mit wettbewerbsfähiger Produktion als Voraussetzung, um Unabhängigkeit in der Daseinsvorsorge sicherzustellen.
Politische Angstbewirtschaftung
Nicht funktionieren werden Paetow zufolge Konzepte, nach denen sich Zielkonflikte zwischen Produktivität und Ressourcenschonung mit einer Abkehr vom technischen Fortschritt lösen ließen. „Gerade für die Bewältigung dieser Zielkonflikte braucht es den ganzen Werkzeugkasten der Innovation, und eben keine politische Angstbewirtschaftung durch die Erfindung immer neuer vermeintlicher Risiken der modernen Agrarproduktion“, mahnte der DLG-Präsident und kritisierte die Tendenz, mit einer Überbetonung des Vorsorgeprinzips Innovationen im Keim zu ersticken: „Was wir gerade in der Politik bei Pflanzenschutz und Züchtungstechnologien am Standort Deutschland erleben, ist das Gegenteil von Vorsorge im Sinne nachhaltigen Fortschritts.“
Keine Vollkaskoversicherung
Der DLG-Präsident betonte den Anspruch landwirtschaftlicher Unternehmen auf Sicherheit für ihre Investitionen. Dieser Anspruch dürfe allerdings nicht mit „Vollkaskoversicherung“ gleichgesetzt werden, die es in einem dynamischen Wirtschaftssystem nicht geben könne. Allerdings sollten sich investierende Unternehmen zumindest darauf verlassen können, „dass die gesetzlichen Vorgaben eine Investition, zum Beispiel in eine tierwohlgerechte Stallanlage, nicht schon entwerten, bevor sie in Betrieb genommen werden kann“.