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MGV Rheinland-Pfalz

Geflügelkasse zur Absicherung von Tierseuchen diskutiert

Frühestens 2024 werde es in Rheinland-Pfalz eine Tierseuchenkasse (TSK) für Geflügel geben, diesen Zeitplan nannte Dr. Heidrun Mengel von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz auf der Mitgliederversammlung des Geflügelwirtschaftsverbandes in Koblenz. Umstritten ist vor allem, ab welcher Größe eine Beitragspflicht zur TSK bestehen soll.

Veröffentlicht am
Helga Futterknecht,
Geschäftsführerin, und Guido Andres,
1. Vorsitzender des Geflügelwirtschaftsverbandes Rheinland-Pfalz.
Helga Futterknecht, Geschäftsführerin, und Guido Andres, 1. Vorsitzender des Geflügelwirtschaftsverbandes Rheinland-Pfalz.Schlag
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Man befinde sich noch in einer sehr frühen Phase der Planung einer TSK für Geflügel, derzeit würden fünf verschiedene Modelle berechnet mit unterschiedlichen Größen wie Mindestbeitrag, Bestandsgebühr und zusätzlichen Einzeltierbeiträgen.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Geflügelhaltungen in Rheinland-Pfalz auf 20.000 angewachsen, darunter vor allem sehr kleine Bestände. Diese alle für die Tierseuchenkasse richtig zu erfassen bedeute einen extrem hohen Verwaltungsaufwand, so Mengel. Der Geflügelwirtschaftsverband vertritt dagegen entschieden die Meinung, dass in der künftigen Tierartkasse für Geflügel alle Halter ab dem ersten Tier veranlagt werden sollten.

Guido Andres, Vorsitzender des GWV Rheinland-Pfalz: „Wir wehren uns nicht gegen eine Tierseuchenkasse, aber es muss gleiches Recht für alle gelten.“ Sicher ist allerdings, dass es auch in Rheinland-Pfalz eine Geflügelkasse in der TSK geben wird. Die bisherigen Ausnahmen vom Tiergesundheitsgesetz – niedrige Anzahl zu belastender Tierhalter und ein als gering angesehenes Risiko – seien heute nicht mehr haltbar, so Heidrun Mengel.

Ein ausführlicher Bericht der Mitgliederversammlung folgt im Digital-Abonnement der DGS und in der Magazinausgabe 11/2022.

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