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Stallbau

Gerichtsentscheid: Junghennen dürfen kommen

Der Niedersächsische Volksgerichtshof (VGH) hatte im Februar 2022 über die Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für einen Junghennenaufzuchtstall zu entscheiden. Die Nachbarin hatte gegen die Baugenehmigung geklagt, weil sie sich unzumutbar geruchlich belästigt fühlte.

Veröffentlicht am
PetraD/colourbox.de
Der VGH stellte klar, dass bei der Prüfung der (Un-)Zumutbarkeit eines solchen baulichen Vorhabens Ortsüblichkeit, Siedlungsstruktur, die Nutzung des betreffenden Gebäudes sowie die historische Entwicklung zu berücksichtigen seien. „Landwirtschaftliche Gerüche“ seien alle Gerüche der klassischen Nutztierhaltung. Von besonderer Bedeutung war hier die Anzahl der Jahresstunden, in denen eine geruchliche Belastung stattfindet. Das Gericht ging davon aus, dass Geruchsimmissionen im Umfang von 25 % der Jahresstunden von der Klägerin hinzunehmen seien, dies erst recht im Hinblick darauf, dass im nahen Umkreis ihres Grundstücks verschiedene, umfangreiche Nutztierhaltungen betrieben würden. Da das klägerische Grundstück früher auch...
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