NRW muss Fleischunternehmen entschädigen
Für die behördlich angeordneten Betriebsstilllegungen und die Quarantäne zahlreicher Beschäftigter in der Fleischwirtschaft im Corona-Jahr 2020 muss das Land Nordrhein-Westfalen Lohnentschädigung zahlen.
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Dies entschied gestern das Verwaltungsgericht (VG) Münster und bestätigte damit ein ähnliches Urteil des VG Minden aus dem Januar.
Das Gericht stellte fest, dass insbesondere die in Zerlegebetrieben übliche und aus hygienischen Gesichtspunkten erforderliche Umluftkühlung eine maßgebliche Bedeutung bei der Ausbreitung des Corona-Virus über Aerosole gehabt habe, berichtete der Verband der Fleischwirtschaft VDF. Dies sei zum Zeitpunkt der Ausbrüche jedoch niemandem bekannt gewesen.
Im Falle einer behördlichen Quarantäneanordnung wegen Corona sieht das Infektionsschutzgesetz vor, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten weiterbezahlt, aber eine Entschädigung aus der Staatskasse erhält. Auf Anordnung des nordrhein-westfälischen Landesarbeitsministers Karl-Josef Laumann verweigerte das Land den Fleischunternehmen jedoch diese Entschädigung. Dagegen gab es tausende Klagen, insbesondere auch von Subunternehmen, welche die Löhne weitergezahlt hatten.