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Agrarpolitik

Lösungsvorschläge für die Nutztierhaltung

Der Vorsitzende des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung, Jochen Borchert, hat die Empfehlungen des Expertengremiums an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner am 11. Februar 2020 in Berlin übergeben.

Veröffentlicht am
Gnauk
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Vor Ablauf eines Jahres hat der Vorsitzende des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung, Jochen Borchert, Ministerin Klöckner die Empfehlungen des Expertengremiums  übergeben. Darin sind Lösungswege für den Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland enthalten, die ein Mehr an Tierwohl, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit für die Landwirte vereinen. Gleichzeitung zeigen sie Ansätze für die Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Nutztierhaltung in Deutschland und mögliche Finanzierungsmodelle auf.

Stufe 2 der Tierwohlkennzeichnung bis 2040 als Standard

Die Borchert­-Kommission schlägt eine stufenweise Weiterentwicklung der Tierhaltung im Rahmen einer langfristigen Transformationsstrategie vor. Bis 2040 empfehlen die Experten die vollständige Überführung der deutschen Nutztierhaltung auf ein Niveau, das der Stufe 2 im geplanten Tierwohlkennzeichengesetz als gesetz­lichen Mindeststandard entspricht. Nach dem Zeitplan der Kommission soll die freiwillige, staatliche Tierwohlkennzeichnung 2021 auch für Geflügel, Verarbeitungseier, Rindfleisch und Milch eingeführt werden.

Die Stufe 2 umfasst verbesserte Ställe mit zusätzlichem Platz­angebot, Strukturierung sowie Klimazonen. Darüber hinaus soll bis dahin ein hinreichend großer Marktanteil für die Premium­stufe 3 mit erweitertem Platz­angebot und Auslaufmöglichkeit erreicht werden.

Langfristige Finanzierung über staatliche Förderung

Die Kommis­sion weist darauf hin, dass die Kosten für den Umbau nur zu geringen Teilen am Markt erlöst werden könnten. Eine langfristig wirksame Finanzierungsstrategie müsse daher maßgeblich auf einer staatlichen Förderung beruhen. Dabei seien sowohl Prämien zur Abdeckung der laufenden Kosten als auch eine Investitionsförderung vorzusehen.

Als eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz von Tierwohlzahlungen nennt die Borchert-Kommission eine langfristige Verlässlichkeit über die Abschreibungsdauer eines Stalles hinweg. Zudem müssten künftig staatliche Tierwohlzahlungen auch für die Einhaltung von national verpflichtenden Standards gewährt werden können, wenn diese deutlich oberhalb des EU-Niveaus lägen.

Mengenbezogene Verbrauchssteuer für den Umbau

Zur Finanzierung der Umbaukosten sprechen sich die Mitglieder des Kompetenznetzwerks mehrheitlich für eine mengenbezogene Verbrauchssteuer auf tierische Produkte aus. Ihren Berechnungen zufolge könnte mit Sätzen pro Kilogramm von 40 Cent für Fleisch und Fleischverarbeitungsprodukte, 2 Cent für Milch sowie Eier und 15 Cent für Käse, Butter und Milchpulver der Finanzierungsbedarf von 3,6 Mrd. Euro jährlich in der Endstufe gedeckt werden. Voraussetzung sei eine sozialpolitische Flankierung, sodass einkommensschwache Haushalte nicht zusätzlich belastet würden.

Zu den Empfehlungen soll es nun Gespräche mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und den Ländern, ebenso Konsultationen mit der EU-Kommission geben. Das Bundesministerium plant zudem, zügig eine Machbarkeitsstudie sowie eine sorgfältige Folgenabschätzung auf den Weg zu bringen. Borchert und Klöckner bestätigten auf Nachfrage der DGS, dass überdies in Arbeitsgruppen noch offene und strittige Punkte weiterverhandelt werden. Die Empfehlung des Kompetenznetzwerkes für Nutztierhaltung finden Sie HIER.

Hier kommen Sie zur Stellungnahme der deutschen Geflügelwirtschaft.