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Thema

Eckpunktepapier Putenhaltung

Im Dezember 2022 veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Eckpunktepapier für Mindestanforderungen in der Mastputenhaltung. Dieses dient als Grundlage für die geplante Überarbeitung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Ein Hauptfokus liegt auf der Reduzierung der Besatzdichten. Putenhalter müssten den Tieren mehr Platz im Stall zur Verfügung stellen. Konkret sieht das Eckpunktepapier vor, dass zukünftig bei Putenhennen höchstens 35 kg LG/m² nutzbarer Stallfläche (3,1 Hennen/m²) gehalten werden sollen. Für Putenhähne wird eine maximale Besatzdichte von 40 kg LG/m² (1,9 Hähne/m²) vorgeschlagen. Viele Putenhalter sehen in dieser Regelung eine Gefährdung ihrer Existenz.

    • Mastputen | Eckpunktepapier Wandert die Putenerzeugung in andere EU-Länder ab?

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      Sollte das vorgelegte Eckpunktepapier des Bundesagrarministeriums (BMEL) in der bisherigen Fassung Realität werden, wird die Putenfleischerzeugung aus Deutschland in andere EU-Länder abwandern. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Folgenabschätzung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zum...

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    • In die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sollen Regelungen für die Besatzdichte im Putenstall aufgenommen werden.

      Novelle Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Putenhalter sorgen sich um Existenz

      Eckpunktepapier Putenhaltung EU Fleisch Pute TierSchNutztV Tierwohl

      Das BMEL hatte Anfang des Jahres ein Eckpunktepapier vorgelegt, das Mindestanforderungen an die Haltung von Mastputen formuliert. Die Eckpunkte legen die Grundlage für die geplante Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV).

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