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Betriebshaftpflicht im Fokus

Geflügelbetriebe gegen jeden Eventualfall absichern

Versicherungspolicen sollten auch in einem Geflügelbetrieb nicht in der Schublade liegen, sondern regelmäßig überprüft werden. Nur so lässt sich feststellen, ob es bei Veränderungen im Betrieb zu Versicherungslücken gekommen ist.

Veröffentlicht am
Thomas Brink vom Versicherungsmakler Diepenbrock: „Wir vertreten die Interessen unserer Kunden. Bei Schadensfällen kümmern wir uns um eine faire Regulierung.“
Thomas Brink vom Versicherungsmakler Diepenbrock: „Wir vertreten die Interessen unserer Kunden. Bei Schadensfällen kümmern wir uns um eine faire Regulierung.“Luisa Scheffer
Kurz und bündig Landwirte sorgen für Mensch, Tier und Umwelt – und tragen dabei eine hohe Verantwortung. Sobald andere durch den landwirtschaftlichen Betrieb zu Schaden kommen, haftet der Landwirt persönlich in unbegrenzter Höhe auf zum Teil unbegrenzte Zeit und mit all dem, was er jetzt oder zukünftig besitzen wird, selbst wenn der Fehler einem Mitarbeiter unterlaufen ist. Über die Landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht werden Personenschäden und Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens abgedeckt. Dennoch gibt es Punkte wie etwa die Rückrufkostenversicherung oder die Versicherung gegen Umweltschäden, die überprüft und eventuell erweitert bzw. ergänzt werden müssen. Ob spezialisierter landwirtschaftlicher...
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