Prüf- und Zulassungsverfahren von Stalleinrichtungen: Bundestag gibt grünes Licht für den Tierschutz-TÜV
Der Weg für die Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens für Stalleinrichtungen ist frei.
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Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschloss der Bundestag kürzlich das Zweite Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes.
Mit der Neuregelung wird die Voraussetzung geschaffen, dass künftig serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen nur dann in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie zuvor auf Tiergerechtheit geprüft worden sind.