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Handelsabkommen

Mercosur: Vorerst keine Prüfung durch EuGH

Das Europaparlament wird erst mal nicht über eine Überprüfung des Mercosur-Handelsabkommens durch den EuGH abstimmen. Das haben die Fraktionsspitzen und die Parlamentspräsidentin entschieden. Im Vorfeld hatten 145 Parlamentarier ein entsprechendes Ersuchen vorgebracht.

von Agra Europe erschienen am 24.11.2025
© Shutterstock
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Eine Prüfung des Handelsabkommens zwischen der EU und den Mercosur-Staaten durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist vorerst vom Tisch. Ein entsprechender Antrag von 145 Europaparlamentariern fand am 19. November in der sogenannten Konferenz der Präsidenten – bestehend aus den Fraktionsvorsitzenden und EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola – keine Mehrheit.

Wie Parlamentskreise berichten, soll die Verwaltung des Parlaments im Vorfeld der Entscheidung diesen Antrag bereits für unzulässig erklärt haben. Als Grund wird u. a. genannt, dass der Rat noch nicht offiziell die Zustimmung der EU-Volksvertreter zu diesem Thema angefragt habe. Klar ist damit, dass eine Abstimmung aller Voraussicht nach in diesem Jahr nicht mehr abgehalten wird. Trotzdem zeigen sich einige Abgeordnete im Gespräch entschlossen, den Plan noch nicht aufzugeben.

Laut dem Entschließungsentwurf haben die 145 Abgeordneten Zweifel daran, dass der Vertrag in seiner vorgeschlagenen Form mit den Gründungsverträgen der EU vereinbar ist. Nach ihrer Auffassung ist unter anderem die Abspaltung eines reinen Handelsteils nicht kompatibel mit Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV).

Darin wird dem Rat die Kompetenz über Entscheidungen zur Aufnahme von Verhandlungen und über die Verhandlungsrichtlinien zugewiesen. Angeführt wird, dass das ursprüngliche, von Jahrzehnten beschlossene Mandat zur Aufnahme von Gesprächen auf ein gemischtes Abkommen zielt. Das heißt: Im Rat muss einstimmig entschieden werden. Teilweise müssen Mitgliedstaaten auch ihre nationalen Parlamente bei der Entscheidung mit einbeziehen.

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