
TAM-Meldung nur noch jährlich
Der Bundestag hat eine Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes verabschiedet. Die bislang halbjährliche TAM-Meldung ist ab 2027 nur noch einmal pro Jahr vorgeschrieben. Das Gesetz passt zudem eine Reihe weiterer Meldepflichten an EU-Standards an.
von AgE erschienen am 17.11.2025Tierhalter müssen die Anwendung von Arzneimitteln künftig nur noch einmal jährlich melden. Bislang war die sogenannte TAM-Meldung im nationalen Antibiotikaminimierungskonzept in einem halbjährlichen Turnus vorgeschrieben. Die Änderung soll ab 2027 gelten. Zudem soll künftig der Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel ermöglicht werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ein entsprechendes Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes wurde in der Nacht zum Freitag (14.11.) vom Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen verabschiedet.
Da der Tagesordnungspunkt auf 00:30 angesetzt und die Ränge des Parlamentes zur späten Stunde entsprechend leer wirkten, zweifelte die AfD-Fraktion die Beschlussfähigkeit des Bundestages an. Denn für diese müssen mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein – was sich bei der von der Union anschließend beantragten namentlichen Abstimmung dann auch so bestätigte.
Im Gesetz ist ferner festgeschrieben, dass ab 2026 die Erfassung von Antibiotikaverbrauchsdaten gemäß den EU-rechtlichen Vorgaben auf weitere Tierarten ausgeweitet wird, nämlich auf Schafe, Ziegen, Gänse, Enten, bestimmte Fischarten sowie Pferde und zur Lebensmittelgewinnung gehaltene Kaninchen.
Die Erhebung des Antibiotikaverbrauchs bei Hunden und Katzen soll hingegen verschoben werden. Um Tierarztpraxen zu entlasten, wird der ursprünglich für 2025 geplante Starttermin auf das europaweit vorgesehene Datum 1. Januar 2029 verlegt. Indem man das EU-Recht ohne zusätzliche Bürokratie umsetzt, lassen sich laut BMLEH allein dadurch zwischen 2025 und 2028 rund 100 Mio. Euro an Erfüllungsaufwand einsparen








