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Tierhaltungs- und Biogasanlagen

Niedersachsen baut Bürokratie ab

Bei bau- und immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigungen für bestehende Tierhaltungs- und Biogasanlagen in Niedersachsen müssen düngerechtsrelevante Veränderungen jetzt nur noch angezeigt werden.

von AgE Quelle AgE erschienen am 20.10.2025
Niedersachsen baut durch eine Änderung bei der Genehmigung für bestehende Tierhaltungs- und Biogasanlagen Bürokratie ab. © colourbox.de
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Niedersachsen baut bei der Genehmigung von Änderungen bestehender Tierhaltungs- und Biogasanlagen Bürokratie ab. Laut einem am Freitag (17. Oktober 2025) in Kraft getretenen Runderlass der Ministerien für Landwirtschaft, Wirtschaft und Umwelt sind bei bau- und immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigungen düngerechtsrelevante Veränderungen jetzt nur noch anzuzeigen.

Wie das Landwirtschaftsministerium weiter mitteilte, bewertet dann die Düngebehörde, ob die angezeigten Änderungen etwa durch eine Umstellung der Tierhaltung oder eine verstärkte Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen so wesentlich sind, dass ein neues Nährstoffnutzungskonzept vorzulegen ist. In der Bewertung würden die Daten etwa zur Meldepflicht von Wirtschaftsdüngern hinzugezogen, die der Düngebehörde bereits vorlägen.

Nährstoffnutzungskonzept inhaltlich an den aktuellen Stand des Düngerechts angepasst

Laut der bisherigen Regelung musste bei jeglicher Änderung im Betrieb von Tierhaltungsanlagen von der zuständigen Genehmigungsbehörde ein neues Verwertungskonzept eingefordert und genehmigt werden. Dies führte laut Angaben des Agrarressorts zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand und verzögerte die Verfahren. Das Ministerium wies zudem darauf hin, dass das Nährstoffnutzungskonzept mit dem neuen Runderlass inhaltlich an den aktuellen Stand des Düngerechts angepasst und somit vereinfacht worden sei. Bei Neugenehmigungen von Tierhaltungs- und Biogasanlagen ist es künftig grundsätzlich vorzulegen.

CDU: „Schritt in richtige Richtung“

Laut Agrarministerin Miriam Staudte wurde durch die Verschlankung des Verfahrens ein „weiterer wichtiger Schritt im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung und des Bürokratieabbaus erreicht“. Einschnitte bei der Qualität des Verfahrens gebe es dabei nicht. Auch aus der Opposition gab es Zustimmung. Der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Marco Mohrmann, sprach von einem „Schritt in die richtige Richtung“. Allerdings hätte er sich gut vorstellen können, das Nährstoffnutzungskonzept vollständig zu streichen. Dazu habe sich die Landesregierung aber nicht durchringen können.