
Niederländische N-Politik: Ausnahmeregelung vor dem Ende
Die Niederlande werden voraussichtlich keine neue Ausnahmeregelung für die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie erhalten. Ab 2026 müssen die dortigen Landwirte deshalb wohl die Grenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar bei der Gülleausbringung einhalten.
von Agra Europe erschienen am 10.10.2025Eine neue Ausnahmeregelung für die Niederlande bei der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie wird es wahrscheinlich nicht geben. Das geht aus einem Bericht des ständigen Ausschusses für Landwirtschaft, Fischerei, Ernährungssicherheit und Natur des niederländischen Parlaments hervor. Demnach ist damit zu rechnen, dass die niederländischen Landwirte ab 2026 bei der Gülleausbringung die Obergrenze von 170 kg N/ha auf allen Flächen einhalten müssen.
Die Berichterstatter berufen sich auf Gespräche mit Vertretern der EU-Kommission, die zurzeit die Nitratrichtlinie evaluiert und gegebenenfalls überarbeiten will. Die Ergebnisse der Bewertung seien für Anfang 2026 zu erwarten. Im laufenden Jahr erlaubt die sogenannte Derogation in den Niederlanden noch die Ausbringung von tierischem Dünger mit bis zu 200 Kilogramm Stickstoff je Hektar.
Wiersmas Forderungen verpufft
Allem Anschein nach haben die Niederlande nach Ansicht der EU-Kommission aber bislang keine ausreichende Begründung für eine Verlängerung geliefert. Zudem soll man in Brüssel auf dem Standpunkt stehen, dass das Land entsprechende Erleichterungen in den vergangenen vier Jahren nicht ausreichend genutzt hat, um die Wasserqualität zu verbessern. Selbst wenn doch noch eine Derogation kommen sollte, würde es mindestens anderthalb Jahre dauern, bis diese tatsächlich greifen könne. Die niederländische Landwirtschaftsministerin Femke Wiersma hatte sich in Brüssel wiederholt dafür eingesetzt, die Ausbringungsobergrenze für Stickstoff aus der Nitratrichtlinie zu streichen.
Die Vertreter der Europäischen Kommission betonten nach Angaben der niederländischen Berichterstatter, dass die Nitratrichtlinie den Mitgliedstaaten viel Freiheit bei der Wahl der Maßnahmen zur Zielerreichung einräume. Als Vorbild könne beispielsweise Dänemark dienen, das inzwischen erfolgreich ohne Sonderregeln auskomme und dabei auf Extensivierung und den Handel von Emissionszertifikaten in der Landwirtschaft setze. Darüber hinaus betrachte Brüssel die Zulassung von Renure-Düngemitteln als eine Form der dauerhaften Ausnahmeregelung für die Niederlande.