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Verbandsklagerecht

Kaum Einfluss auf Landwirtschaft

Zwischen 2019 und 2023 gab es jährlich durchschnittlich 66 Umweltverbandsklagen. Gleichzeitig wurden knapp 180.000 verwaltungsrechtliche Verfahren erledigt. Laut Bundesregierung verursacht das Umweltverbandsklagerecht damit keinen messbaren zusätzlichen Erfüllungsaufwand für Bürger, Verwaltung und Wirtschaft.

von AgE Quelle AgE erschienen am 14.08.2025
Die Bundesregierung plant kein Tierschutzverbandsklagerecht. © Shutterstock
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Das Umweltverbandsklagerecht hat in Deutschland praktisch keinen Einfluss auf die Landwirtschaft. Diesen Schluss lässt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zu. Demnach gab es in den Jahren 2019 bis 2023 im Schnitt jährlich 66 Umweltverbandsklagen. Im selben Zeitraum wurden von den hiesigen Verwaltungsgerichten aber insgesamt knapp 180.000 Verfahren erledigt.

Das Umweltverbandsklagerecht verursache damit keinen zusätzlichen Erfüllungsaufwand für Bürger, Verwaltung und Wirtschaft, argumentiert die Bundesregierung. Ein etwaiger finanzieller Mehraufwand, der durch Umweltverbandsklagen etwa bei geplanten Investitionen anfallen könnte, sei wegen der geringen Anzahl an Klagen „schwer abgrenzbar“.

Aus der Antwort geht zudem hervor, dass zwischen 2017 und 2023 bei jährlich durchschnittlich weniger als drei Umweltverbandslagen Tierhaltungsanlagen Gegenstand der Klage waren. Darüber, ob diese Klagen sich negativ auf die Selbstversorgung Deutschlands mit Lebensmitteln ausgewirkt haben, lägen keine Erkenntnisse vor, so die Bundesregierung.

Ferner stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die AfD-Anfrage klar, dass kein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen auf Bundesebene geplant ist. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, das Verbandsklagerecht einschränken zu wollen.