
EU veröffentlicht Einfuhrquoten
Die EU hat die Zollkontingente des überarbeiteten Handelsabkommens mit der Ukraine veröffentlicht.
von DGS Redaktion Quelle AgE erschienen am 08.07.2025Die Europäische Kommission hat die Zollkontingente des überarbeiteten Handelsabkommens zwischen der EU und der Ukraine veröffentlicht. Das berichtet der Presse- und Informationsdienst AGRA Europe. Die am Freitag, den 4. Juli 2025, kommunizierten Mengen entsprechen im Agrar- und Lebensmittelsektor in etwa dem am 30. Juni 2025 angekündigten neuen Handelsrahmen. Der Marktzugang für die Ukraine soll nach den derzeitigen Plänen der EU-Kommission bei sensiblen Erzeugnissen gegenüber dem ursprünglichen Assoziierungsabkommen (DCFTA) nur moderat erweitert werden, während bei weniger sensiblen Produkten vollständig liberalisiert werden soll.
Anstieg der jährlichen Quote bei Geflügelfleisch und Eiern
Verglichen mit dem DCFTA, das 2016 vorläufig in Kraft trat, sieht das nun weiterentwickelte Abkommen beispielsweise bei Geflügelfleisch einen Anstieg der jährlichen Quote von 90.000 Tonnen auf 120.000 Tonnen vor und bei Eiern und Eiweiß von 6.000 Tonnen auf 18.000 Tonnen. Für Weichweizen ist im überarbeiteten Abkommen ein Jahreskontingent von 1,3 Mio. Tonnen vergleichen mit 1 Mio. Tonnen 2016 vorgesehen. Die Gerstenquote soll um 100.000 Tonnen auf 450.000 Tonnen angehoben werden. Für Mais steigt die Quote voraussichtlich von 650.000 Tonnen auf 1 Mio. Tonnen. Das Kontingent für Schweine-, Schaf- und Rindfleisch bleibt auf dem Niveau von 2016.
Umgekehrt sollen auch EU-Exporteure von niedrigeren Zöllen oder vollständiger Liberalisierung bei einer Reihe von Produkten profitieren, darunter Milchprodukte, Tiernahrung und Fisch. Zusätzlich sind höhere Kontingentsmengen zu Vorzugszöllen unter anderem für Geflügel vorgesehen. Das Kontingent soll hier von 20.000 Tonnen auf 120.000 Tonnen steigen, wie AGRA Europe weiter berichtet.
Angleichung an EU-Produktionsstandards
Die Kommission knüpft den erweiterten Marktzugang daran, dass sich Kiew bis 2028 beispielsweise im Bereich Tierschutz, beim Pflanzenschutzmitteleinsatz und bei Tierarzneimitteln schrittweise an relevante EU-Produktionsstandards angleicht. Die Ukraine muss dazu jährlich über ihre Fortschritte in den genannten Bereichen berichten. Beide Seiten sollen sich zudem auf eine Schutzklausel geeinigt haben, für den Fall, dass sich durch die weitere Handelsliberalisierung negative Auswirkungen ergeben. Der Schutzmechanismus könne aktiviert werden, wenn Importe eines von den zusätzlichen Zugeständnissen betroffenen Produkts nachteilige Folgen für eine der beiden Seiten haben. In der EU könne dies auch auf Ebene eines oder mehrerer Mitgliedstaaten bewertet werden.
Wie zuvor bereits angekündigt, will Brüssel gezielte flankierende Maßnahmen der EU prüfen, um „ukrainischen Exporteuren zu helfen, ihre traditionellen Märkte zurückzugewinnen, und ihre Produkte wieder auf die Weltmärkte zu bringen“, die durch Russlands Angriffskrieg verloren gegangen sind, wie AGRA Europe berichtet.