Neues Tierarzneimittelgesetz ab 2022
Der Bundesrat stimmte am 17. September 2021 den entsprechenden Änderungen im Arzneimittelrecht zur Trennung der gesetzlichen Regelungen über die Human- und Veterinärmedikamente zu. Am 28. Januar 2022 sollen die neuen Vorgaben, mit der eine EU-Verordnung umgesetzt wird, in Kraft treten.
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Kern ist ein neues Tierarzneimittelgesetz als eigenständiges neues Stammgesetz. Im bisher für beide Bereiche geltenden Arzneimittelgesetz (AMG) werden zeitgleich die auf Tierarzneimittel bezogenen Bestimmungen aufgehoben.
Erleichterung für Tierhalter und Tierärzte
Inhaltlich werden die bisher geltenden Regelungen im Wesentlichen fortgeführt. Das TAMG soll dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zufolge den Tierhaltern und Tierärzten die Anwendung der neuen Vorschriften erleichtern. Zudem werde die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung im Veterinärbereich gestärkt.