Hohe Strafen im "Fipronil Skandal"
Jetzt hat auch das Gericht in Antwerpen ein Urteil im „Fipronil-Skandal“ ausgesprochen. Der angeklagte Belgier wurde am 4. Juni 2021 zu einer Haftstrafe von insgesamt drei Jahren verurteilt, davon zwei auf Bewährung, wie die Nachrichtenagentur belga meldete.
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Außerdem verhängten die Richter eine Geldstrafe von 200 000 Euro auf Bewährung.
Der heute 49 Jahre alte Verurteilte hatte nach Feststellung des Gerichts vor Jahren ein „Wundermittel“ gegen die in Hühnerställen verbreitete Rote Vogelmilbe auf den Markt gebracht. Darin enthalten war das Breitbandinsektizid Fipronil, das unter anderem gegen Ameisen, Flöhe, Läuse, Zecken, Schaben und Milben eingesetzt wird.
Eine Anwendung dieses Mittels bei lebensmittelliefernden Tieren war und ist nicht zulässig.
Folgenschwerer Einsatz von Fipronil
Das Gift wurde im Sommer 2017 in Eiern nachgewiesen. In der Folge wurden hunderte Geflügelbetriebe - vor allem in Belgien und den Niederlanden - gesperrt und Millionen Legehennen gekeult.
Außerdem musste der Lebensmitteleinzelhandel in vielen EU-Ländern Eier aus Belgien und den Niederlanden aus den Regalen nehmen und vernichten.
Bereits im April verurteilte das Gericht im niederländischen Zwolle zwei Hauptangeklagte zu jeweils einem Jahr Haft; die beiden Schädlingsbekämpfer hatten das fipronilhaltige Reinigungsmittel in zahlreichen Legehennenbeständen in den Niederlanden eingesetzt. Außerdem verhängten die Richter hier Geldstrafen von jeweils 25 000 Euro auf Bewährung.