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Tiergesundheit

Neues EU-Tiergesundheitsrecht tritt in Kraft

Die EU-Kommission arbeitet seit 2013 an einer umfassenden Neuordnung des EU-Tiergesundheitsrechts mit dem Ziel, das zergliederte gemeinschaftliche Tierseuchenrecht mit seinen zahlreichen Richtlinien, Beschlüssen und Verordnungen in einem transparenten Rechtsrahmen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.

Veröffentlicht am
colourbox.de
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Die neuen EU-Regelungen sind seit 21. April 2021 in Kraft und in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar anzuwenden.

Das Tiergesundheitsrecht enthält Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen, die auf Tiere oder Menschen übertragbar sind.

Im Grundsatz werden die Bestimmungen des bisher geltenden Rechts in das neue EU-Tiergesundheitsrecht übernommen. Neu ist unter anderem:

  • eine stärkere Betonung des risikoorientierten Ansatzes,
  • die Priorisierung und Kategorisierung von Tierseuchen,
  • eine hohe Flexibilität bei der Auswahl von Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung,
  • mehr Vorbeugung und größere Bedeutung der Biosicherheit.

Ausführung der Vorschriften ist Ländersache

Die zuständigen Behörden der Länder sind für die Durchführung der Vorschriften des Tiergesundheitsgesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie der unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich dieses Gesetzes zuständig.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) passt das nationale Tiergesundheitsrecht nun an das EU-Tiergesundheitsrecht an und ist bereits mit den Ländern in Kontakt, um etwaigen Handlungsbedarf zur Abstimmung zu identifizieren.

Das Tiergesundheitsrecht ist Teil eines Maßnahmenpakets, um die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für die gesamte Agrar- und Lebensmittelkette zu verstärken. Im Februar 2021 berichtete das DGS-Magazin online über die Ziele dieser Verordnung.