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Tiergesundheit

Neues EU-Recht ab 21. April 2021

Das Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union soll moderner und einfacher werden. So trat bereits im März 2016 mit der EU-Verordnung VO 2016/429 ein einheitlicher Rechtsrahmen in Kraft, in dem alte und neue Bestimmungen gebündelt wurden und der nach fünfjähriger Übergangszeit am 21. April 2021 endgültig in den Mitgliedsstaaten zur Anwendung gelangen muss.

Veröffentlicht am
PetraD/colourbox.de
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Wie der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierzüchter (ADT), Dr. Hans-Peter Schons, am 9. Februar 2021 im Rahmen der Fachmesse EuroTier erläuterte, wird neben der Vereinfachung und Modernisierung des Tiergesundheitsrechts auch angestrebt, eine bessere Frühwarnung und Bekämpfung bei Tierseuchen zu ermöglichen.

Dazu wurde in der Verordnung eine klarere Aufgabenteilung zwischen Haltern, Tierärzten und Behörden definiert, beispielsweise bei Meldepflichten und Überwachung.

Verordnung gilt für alle Krankheiten

Ein stärkerer Fokus werde auf die Prävention von Tierseuchen gelegt, da diese zu großen wirtschaftlichen Verlusten führen könnten. Neu seien zudem strengere Regeln in Bezug auf Antibiotikaresistenzen. Laut Schons besteht die Verordnung aus neun Teilen, beispielsweise zum Anwendungsbereich, den Anzeigepflichten, Bekämpfungsmaßnahmen oder Handelsrestriktionen, die für alle Krankheiten gelten und nicht mehr wie bisher in EU-Richtlinien für einzelne Tierseuchen geregelt sind.

Mehr Pflichten und Zuständigkeiten

Für Tierhalter wichtig seien vor allem die Bestimmungen im Anwendungsbereich, wo insgesamt 63 Tierseuchen aufgelistet seien. Diese seien in fünf Kategorien aufgeteilt, die sich in der Dringlichkeit der Bekämpfung und Tilgung unterscheiden.

Neu sei ebenfalls, dass den Tierhaltern im EU-Recht Zuständigkeiten für die Tiergesundheit zugewiesen würden, beispielsweise bei der Biosicherheit. In Teil zwei der Verordnung würden die Tierhalter verpflichtet, dass sie die Gesundheit und das Verhalten ihrer Tiere beobachten müssten.

Regelmäßige Kontrollen

In Abhängigkeit vom Krankheitsrisiko müssten sie zudem ihren Bestand von einem Tierarzt regelmäßig untersuchen lassen. Das neue Tiergesundheitsgesetz ist laut Schons im internationalen Kontext auf Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) abgestimmt.

Alle Regelungen der unmittelbar geltenden EU-Verordnung seien in das nationale Tiergesundheitsrecht zu übernehmen.

Seit 21. April 2021 ist die neue EU-Regelung in Kraft und von allen Mitgliedsstaaten unmittelbar anzuwenden.