Mecklenburg-Vorpommern: Geflügelpest breitet sich weiter aus
Aus dem Landkreis Rostock wird ein weiterer Fall hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI) vom Typ H5N8 vermeldet. Betroffen ist erneut ein Legehennenbetrieb.
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In einem Legehennenbetrieb mit insgesamt 70.000 Tieren bei Gnoien (Landkreis Rostock) ist ebenfalls das HPAI vom Virustyp H5N8 festgestellt worden. In zwei Ställen mit je ca. 17.000 Legehennen waren am Sonntag tote Tiere entdeckt worden. Im Rahmen der eingeleiteten amtlichen Beprobung des Landkreises Rostock wurde das H5N8-Virus festgestellt. Die Tiere in den übrigen Ställen zeigen bisher keine Symptome. Der Betrieb ist gesperrt. Im Umkreis von 3 km werden auch hier ein Sperrbezirk und von 6 km ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Die Amtsveterinäre haben mit dem betroffenen Betrieb das weitere Vorgehen beraten. Fest steht, dass mindestens die Tiere in den zwei betroffenen Ställen gekeult werden. Im Sperrbezirk und dem Beobachtungsgebiet ist sämtliches Geflügel aufzustallen oder in gegen Wildvögel gesicherten und überdachten Anlagen zu halten. Alle Bestände sind dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten. Für Geflügelhalter gelten strenge Hygienevorschriften.
Zwei Fälle im LKR Rostock, zwei auf Rügen
Der Befund ist bereits der zweite dieser Art innerhalb von wenigen Tagen im Landkreis Rostock. Zuerst war am Sonntag ein Betrieb bei Neubukow mit 3.000 Legehennen betroffen. Der Verwaltungsstab des Landkreises Rostock wird morgen (18. November) auf seiner planmäßigen Sitzung über weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest im Landkreis beraten und beschließen. Das Veterinäramt bereitet die notwendigen Schritte derzeit vor.
Auch auf der Insel Rügen war in zwei Geflügelbetrieben HPAI vermeldet worden. Im gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen besteht bereits Aufstallpflicht.
In Niedersachsen haben mittlerweile 20 Landkreise und kreisfreien Städte Stallpflicht für Geflügel verordnet, in Schleswig-Holstein besteht bereits Stallpflicht.
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Aufgrund des massiven Virusgeschehens in der Wildvogelpopulation im Norden Deutschlands sollten alle Geflügelbetriebe alle Biosicherheitsmaßnahmen konsequent und lückenlos umsetzen. Mit Hilfe von Checklisten und der AI-Risikoampel können Sie kostenlos und anonym Ihren Betrieb dahingehend überprüfen.