Geflügelpest bei Wildvögeln in Deutschland
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informierte am 31.10.2020, dass Viren der hochpathogenen Aviären Influenza bei Wildvögel in mehreren norddeutschen Bundesländern nachgewiesen wurde. Bisher handelt es sich aber nur um einzelne Fälle.
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Das hochpathogene Aviäre Influenzavirus scheint sich nun auch vermehrt in der Umwelt auf deutschem Gebiet zu wiederzufinden. Der Geflügelwirtschaftsverband Schleswig-Holstein nformierte, dass im Landkreis Nordfriesland im Bereich der Küste bei drei verendet aufgefundenen Wildvögeln (Großer Brachvogel, Pfeifente, Wanderfalke), die im Rahmen des passiven Wildvogelmonitorings beprobt wurden, der Geflügelpesterreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen wurde. Eine entsprechende Bestätigung des Erregernachweises fand gestern seitens des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) statt.
Flugrouten haben AI-Risiko erhöht
Das FLI hatte bereits Anfang Oktober darauf hingewiesen, dass im Herbst mit den Zugvögeln auch Infektionen von Wildvögeln mit Geflügelpest auftreten können und das Risiko eines Eintrags nach Deutschland als hoch eingestuft. Mit Blick auf den Schutz der Geflügelbestände sowie auch im Hinblick auf den Export habe die Vermeidung der Viruseinschleppung aus der Umwelt in die Ställe nun höchste Priorität, erinnert die Bereichsleiterin der Lebensmittelerzeugung, -sicherheit und Tiergesundheit des zenralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) Dr. Eva-Maria Gefeller.
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Aufstallung von Geflügel in Küstennähe angeordnet
Um direkte und indirekte Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und wilden Wasservögeln sowie natürlichen Gewässern bestmöglich zu minimieren, hat das Veterinäramt des Kreises die Aufstallung von Geflügel nach der Geflügelpest-Verordnung in Küstennähe und in weiteren Wildvogelrastgebieten angeordnet. Die genauen Zonen werden durch die zuständigen Kreisveterinärbehörden festgelegt, die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen informiert.