Sachsen-Anhalt: Das Geflügel darf überall wieder raus
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Wie das Magdeburger Landwirtschaftsministerium mitteilte, gilt seit dem 1. April 2015 keine Stallpflicht mehr für Nutzgeflügel. Davon betroffen waren zuletzt ohnehin nur noch einige wenige Feuchtgebiete und eine angrenzende 500-m-Ausflugszone.
Nach Angaben des Ministeriums wurde in den vergangenen Wochen sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in den anderen Bundesländern kein Fall von Geflügelpest des Subtyps H5N8 mehr nachgewiesen. Zudem lief Ende März 2015 eine Verordnung des Bundes aus, mit der alle Enten- und Gänsehalter verpflichtet wurden, ihre Tierbestände vor dem Transport auf das Vorliegen von Geflügelpest zu untersuchen.