Tierschutznovelle: Vermittlungsausschuss empfohlen
Die vom Bundestag beschlossene Novelle des Tierschutzgesetzes wird voraussichtlich im Vermittlungsausschuss landen.
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Der Agrarausschuss des Bundesrates hat diese Empfehlung ausgesprochen, der die Länderkammer am 1. Februar 2013 wohl folgen wird. Sowohl der Antrag für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes bekam eine deutliche Mehrheit als auch eine Vielzahl von Anträgen mit einzelnen Anrufungsgründen. Dazu zählen das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1. Januar 2019 sowie die Regelung zu den Tierschutzindikatoren bei betrieblichen Eigenkontrollen. Nur Bayern und Sachsen-Anhalten stimmten dem Vernehmen nach gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses.