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Tierschutznovelle vom Bundestag beschlossen

Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP hat der Bundestag die Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen. Im Vergleich zum Regierungsentwurf gibt es zwei wesentliche Änderungen. Die betäubungslose Ferkelkastration ist erst ab 2019 verboten. Die danach vorgeschriebene Schmerz­ausschaltung der zu kas­trierenden Ferkel darf der Landwirt vornehmen.
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Der Schenkelbrand beim Pferd wird nicht verboten; nach 2018 wird aber eine lokale Betäubung vorgeschrieben, die der Halter durchführen darf. Gestrichen wurde u. a. das Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 1. Februar 2013 mit dem Gesetz befassen.