Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Klage abgewiesen: Genehmigung für Schlachtbetrieb in Wietze bestätigt

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Klage des NABU gegen die Genehmigung des Geflügelschlachtbetriebes der Cellerland Frischgeflügel GmbH in Wietze mit seinem Urteil vom 28. Juni 2012 abgewiesen. Das teilte das Gericht den beteiligten Parteien mit, heißt es in einer Presseinformation der Landgeflügel FG Vertriebsgesellschaft mbH auf ihrer Homepage.
Veröffentlicht am
Artikel teilen:
Alle vom Gericht zugelassenen Einwendungen der Klage seien im Detail und unter Berücksichtigung vorliegender Gutachten geprüft worden. Auf dieser Grundlage komme das Verwaltungsgericht Lüneburg in seinem ausführlichen Urteil zu dem Schluss, dass die Genehmigung in jedem einzelnen Punkt ordnungsgemäß und rechtmäßig sei, heißt es in der Pressemeldung.