Klage abgewiesen: Genehmigung für Schlachtbetrieb in Wietze bestätigt
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Klage des NABU gegen die Genehmigung des Geflügelschlachtbetriebes der Cellerland Frischgeflügel GmbH in Wietze mit seinem Urteil vom 28. Juni 2012 abgewiesen. Das teilte das Gericht den beteiligten Parteien mit, heißt es in einer Presseinformation der Landgeflügel FG
Vertriebsgesellschaft mbH auf ihrer Homepage.
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Alle vom Gericht zugelassenen Einwendungen der Klage seien im Detail und unter
Berücksichtigung vorliegender Gutachten geprüft worden. Auf dieser Grundlage komme das Verwaltungsgericht Lüneburg in seinem ausführlichen Urteil
zu dem Schluss, dass die Genehmigung in jedem einzelnen Punkt ordnungsgemäß und rechtmäßig sei, heißt es in der Pressemeldung.