Vieh- und Fleischgesetz: Schlachtabrechnungen ohne staatliche Vorgaben
Die Bundesregierung ist bei der Novelle des Vieh- und Fleischgesetzes bei ihrer bisherigen Linie geblieben.
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Nach dem Entwurf für ein Fleischgesetz, den das Bundeskabinett vor kurzem beschlossen hat, sollen die bislang geltenden Bestimmungen für den Inhalt der Abrechnungen zwischen Schlachtbetrieb und dem Lieferanten der Tiere aufgehoben werden. Damit hält die Regierung trotz anders lautender Forderungen aus der Wirtschaft und den Koalitionsfraktionen an ihrem Vorhaben fest, die Ausweisung des Muskelfleischanteils von Schweinen in den Schlachtabrechnungen künftig nicht mehr gesetzlich vorzuschreiben.