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Klassische Schweinepest: Untersuchungen in NRW sind Pflicht

Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen (NRW) im Rahmen seines Tierseuchenfrühwarnsystems Untersuchungen auf Schweinepest zur Pflicht gemacht.
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Damit wolle man zukünftig verhindern, dass es wie im Jahr 2006 zu einem Verschleppen der für Tiere hoch ansteckenden Seuche komme, weil diese nicht rechtzeitig erkannt werde, erklärte Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg kürzlich. Ab sofort müssten zwingend Ausschlussuntersuchungen durchgeführt werden, wenn es in einem Bestand zu erhöhten Tierverlusten komme oder eine unklare fieberhafte Erkrankung auftrete. Diese Untersuchungen seien für die Landwirte kostenlos und würden von der Tierseuchenkasse getragen.