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EU-Tierschutztransport-VO: Praxisfreundliche Umsetzung geplant

Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist um eine praxisfreundliche und wenig bürokratische Umsetzung der EU-Tierschutztransportverordnung bemüht.
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Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Gerd Müller bekräftigte vor kurzem die Absicht des Bundes, so weit wie möglich von den Ausnahmemöglichkeiten der Verordnung Gebrauch machen zu wollen. Man werde den vorhandenen Spielraum nutzen, die Verfahrensweise so pragmatisch wie möglich zu gestalten, kündigte der Staatssekretär an. Im Einzelnen nannte er den Zulassungsnachweis für Fahrzeuge, die Registrierungspflicht sowie verschiedene Anforderungen, wie sie für Langzeitbeförderungen gelten, beispielsweise die Temperaturmessung. Mit den Ländern werde man in Kürze klären, wie weit diese Ausnahmen gehen sollten.