Legehennenhaltung: Ländermehrheit will Übergangsfrist für Kleingruppen von Legehennen bis 2020
Ein Teil der Bundesländer fordert eine deutliche Verkürzung der Übergangsfrist für Kleingruppenhaltungen von Legehennen. In der letzten Sitzung des Agrarausschusses sprach sich eine knappe Mehrheit für einen Bestandsschutz bis 2020 aus.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat in seinem Entwurf für eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eine Frist bis 2035 vorgesehen.
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Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Baden-Würt-temberg hatten in einem gemeinsamen Antrag eine Verkürzung auf 2017 gefordert, dafür aber im Ausschuss keine Mehrheit bekommen. Die kam jedoch für eine Reduzierung auf 2020 zustande. Entscheidend dafür war, dass sich neben Brandenburg und Thüringen auch das CSU-FDP-regierte Bayern enthielt. Zuvor war ein von Mecklenburg-Vorpommern eingebrachter Antrag auf Vertagung knapp gescheitert.