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Sachsen-Anhalt: Keine Investitionshilfen für große Mastanlagen

Sachsen-Anhalt hat eine neue Obergrenze beim Agrarinvestitionsförderprogramm eingezogen, mit der verhindert werden soll, dass sehr große Mastanlagen in den Genuss staatlicher Subventionen kommen.
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Konkret verständigte sich das Magdeburger Agrarressort darauf, dass nur Investitionen mit einem Gesamtumfang von höchstens 4,5 Mio. Euro gefördert werden dürfen, was einem Bestand von etwa 900 Rindern, 11.250 Mastschweinen, 2.250 Sauen bzw. 69.000 Legehennen entspricht.