EU-Minister einigen sich auf Position zur Lebensmittelkennzeichnung
Die EU-Verbraucherschutzminister haben sich erwartungsgemäß auf einen vorläufigen Kompromiss zur Lebensmittelkennzeichnung geeinigt. Danach soll künftig der Gehalt eines Produkts an Energie, Fett und gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten und Zucker sowie Salz und Eiweiß verpflichtend auf der Verpackung angegeben werden und eine Mindestschriftgröße ist einzuhalten. Ein Hinweis auf eventuell enthaltene Allergene muss nicht nur auf verpackten, sondern auch für unverpackte Nahrungsmittel vorhanden sein, z. B. bei Eiern, Fisch oder Erdnüssen.
- Veröffentlicht am