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Absatzfondsgesetz: "Kleine Novelle" ist auf dem Weg

Die Bundesregierung hat die angekündigte „kleine Novelle“ des Absatzfondsgesetzes auf den Weg gebracht.
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Das Bundeskabinett verabschiedete Ende letzten Jahres den Gesetzentwurf zur Änderung des Absatzfonds- und des Holzabsatzfondsgesetzes. Nach dem vorliegenden Zeitplan soll das Gesetzgebungsverfahren mit dem zweiten Durchgang im Bundesrat am 11. Mai 2007 endgültig abgeschlossen sein. Der Entwurf sieht vor, die Aufsichtsgremien des Absatzfonds und der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) zu entflechten, um möglichen Interessenkollisionen zwischen Kontroll- und Durchführungsebene zu begegnen. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats vom Absatzfonds soll geändert und dessen Mitgliederzahl von 23 auf 25 erhöht werden. Gleichzeitig soll der Einfluss des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft (ZDL) in dem Gremium gestärkt werden, der künftig zwölf anstatt bislang sieben Mitglieder benennen soll. Daneben sollen die Kosten, die der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bei der Erhebung von Beiträgen und Abgaben gemäß Absatzfondsgesetz entstehen, künftig aus dem Fonds beglichen werden.