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Tiertransporte: Keine neuen Temperaturgrenzwerte

Die Europäische Kommission verzichtet vorläufig auf die Einführung neuer Temperaturgrenzwerte für den Tiertransport.
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Die Brüsseler Behörde und die EU-Mitgliedstaaten einigten sich Ende letzten Jahres in der zuständigen Arbeitsgruppe darauf, zunächst am derzeit zulässigen Temperaturkorridor von 0 bis 35 °C festzuhalten und abzuwarten, wie sich das Temperaturerfassungs- und -warnsystem in der Praxis auswirkt, das ab 5. Januar dieses Jahres in allen Neufahrzeugen beim Tiertransport von mehr als acht Stunden verpflichtend wird. Während Verstöße gegen Temperaturgrenzwerte bislang nur dann bestraft wurden, wenn die Behörden just im passenden Moment kontrollierten, können Zuwiderhandlungen künftig dank der Aufzeichnungspflicht auch im Nachhinein festgestellt und sanktioniert werden.