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Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung: Stillhaltefrist endet am 31. Juli 2006

Die vom Bundesrat beschlossene Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist noch nicht in Kraft. Das hat das Bundeslandwirtschaftsministerium vor kurzem auf Anfrage bestätigt. Grund sei, dass der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission übersandt worden sei und man dort zunächst abwarten müsse, ob ein EU-Mitgliedstaat Einwände gegen die Neuregelung habe. Diese so genannte Stillhaltefrist ende am 31. Juli 2006.
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Bislang habe man keine Kenntnis darüber, dass von Seiten eines Partnerlandes Vorbehalte geltend gemacht worden seien. Man gehe daher davon aus, dass Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer die Verordnung so bald wie möglich nach dem Ablauf der Frist unterzeichnen könne. Mit der Neuregelung wird die Kleingruppenhaltung als neue Haltungsform bei Legehennen in Deutschland zugelassen. Daneben wird mit der Änderungsverordnung der Weg für eine nationale Schweinehaltungsverordnung frei gemacht.