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Schweinepest in Nordrhein-Westfalen: EU hat Transportvorgaben gelockert

Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit der EU-Kommission stimmte am 16. Mai 2006 differenzierten Auflagen in drei Gebieten zu und kam damit den Forderungen des Berufsstandes entgegen, die Maßnahmen in den Regionen von der Nähe zum Schweinepestgeschehen abhängig zu machen.
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Gleichzeitig wurde ein striktes Lieferverbot für Schweine aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Nordrhein-Westfalen erlassen. In den Beobachtungsgebieten wurde der Transport von Mastschweinen erlaubt, um den Anfall weiterer überschwerer Masttiere zu begrenzen.