Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung: Bundeskabinett stimmt der Zulassung der Kleingruppenhaltung zu
Das Bundeskabinett stimmte am 10. Mai 2006 der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu, wie sie Anfang April vom Bundesrat beschlossen wurde.
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Mit der Verordnung wird die Kleingruppenhaltung neben der Boden- und Freilandhaltung als weitere Haltungsform für Legehennen zugelassen.
Um den Legehennenhaltern die Umstellung auf die neuen Haltungseinrichtungen in angemessener Zeit zu ermöglichen, wird die Übergangsfrist für die konventionellen Käfige über den 31. Dezember 2006 hinaus bis zum 31. Dezember 2008 verlängert. Voraussetzung ist der Nachweis eines verbindlichen Betriebs- und Umbaukonzeptes auf zulässige alternative Haltungseinrichtungen.
Ab 1. Januar 2009 ist dann die bisher übliche Käfighaltung endgültig verboten. Begonnene Umstellungen müssen bis Ende 2009 abgeschlossen sein.