Schweinepest in NRW: Beobachtungsgebiet wurde aufgehoben
Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hat am 28. April nach Abschluss einer weiteren Untersuchungsreihe das im Zusammenhang mit der Schweinepest eingerichtete Beobachtungsgebiet aufgehoben.
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Dieses Gebiet umfasst die 10 km-Zone um die von der Schweinepest betroffenen Betriebe. Laut Angaben des Ministeriums können Schweine aus diesem Bereich ab sofort wieder innerhalb der drei Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster gehandelt werden, nicht aber darüber hinaus. Der Sperrbezirk, also die 3 km-Zone um die Seuchenherde, besteht zunächst weiter.