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Erweitertes Verbandsklagerecht: 50 Umweltvereinigungen berechtigt

Insgesamt 50 Umweltvereinigungen können bislang vom erweiterten Verbandsklagerecht Gebrauch machen.
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Wie das Umweltbundesamt (UBA) mitteilte, sind diese Vereinigungen berechtigt, die besonderen Klagerechte des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) zu nutzen, das seit Ende 2006 in Kraft ist.