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Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung: Kleingruppenhaltung wird in Deutschland zugelassen

Nach jahrelangen, teilweise erbittert geführten Auseinandersetzungen steht die so genannte Kleinvoliere als neue Haltungsform für Legehennen vor ihrer Einführung in Deutschland. Der Bundesrat stimmte am 7. April mehrheitlich einer entsprechenden Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu.
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Die Unterzeichnung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung durch Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer gilt als sicher. In der künftigen Kleinvoliere muss dem Bundesrat zufolge unter anderem für jede Henne eine nutzbare Fläche (= ausgenommen Nestflächen) von mindestens 800 cm2, bei einem Durchschnittsgewicht der Tiere über 2 kg von 900 cm2 zur Verfügung stehen. Die lichte Höhe der neuen Haltungseinrichtung soll an einer Seite mindestens 60 cm betragen müssen und an keiner Stelle niedriger als 50 cm sein.