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Nordrhein-Westfalen: Lockerungen für Betriebe in der Schweinepest-Pufferzone

Das nach Feststellung des Ausbruchs der Klassischen Schweinepest auf Höfen im Kreis Recklinghausen verhängte Transportverbot für die Pufferzone mit einem Umkreis von 20 km um die betroffenen Seuchenbetriebe ist am 15. März 2006 gelockert worden.
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Nach Mitteilung der zuständigen Veterinärbehörden dürfen Mastschweine aus den betreffenden Gebieten wieder innerhalb von Nordrhein-Westfalen zum Schlachten verbracht werden, sofern sie zuvor vom Hoftierarzt als unbedenklich eingestuft worden sind.