Klassische Schweinepest: Transportverbote im 20-km-Radius verhängt
Nachdem sich vergangene Woche auf drei Schweinemastbetrieben im Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen, der Verdacht auf Klassische Schweinepest bestätigt hat, wurden um die betroffenen Betriebe herum ein Sperrbezirk mit einem Radius von 3 km, ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 km sowie eine Pufferzone mit einem Radius von 20 km eingerichtet.
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Alle Schweine auf den betroffenen Betrieben wurden gekeult. Darüber hinaus wurden Keulungen auf Betrieben angeordnet, die in unmittelbarer Nachbarschaft der betroffenen Betriebe liegen.
Während im Sperrbezirk und in der Beobachtungszone für ca. 40 bzw. 30 Tage ein „Stand still“ gilt, dürfen in der Pufferzone zehn Tage lang keine Schweine transportiert werden.