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Hähnchenhaltungsverordnung: Deutsche Erzeuger werden durch verschärfte Bedingungen benachteiligt

Mit der am 12. Juni 2009 erlassenen Vierten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) hat der Bundesrat die rechtsverbindlichen Vorschriften zur Haltung von Masthühnern in nationales Recht umgesetzt.
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Für die Kurzmast ist damit ab sofort eine Besatzdichte von bis zu 35 kg/m² und für die Langmast eine Besatzdichte von bis zu 39 kg/m² vorgesehen.