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Schweinehaltungsverordnung: Bundesrat zeigt keine Eile bei der Beratung

Der Bundesrat hat es erwartungsgemäß mit der Beratung der Schweinehaltungsverordnung nicht eilig. Der Ständige Beirat der Länderkammer lehnte in der vergangenen Woche einen Antrag des Bundeskanzleramtes auf Fristverkürzung für den Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ab. Das Kanzleramt hatte mit Hinweis auf die drohenden Strafzahlungen wegen Nichtumsetzung von EU-Recht auf ein beschleunigtes Verfahren gedrängt. Demgegenüber sehen die meisten
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Länder jedoch noch Beratungsbedarf. Der Agrarausschuss des Bundesrates wird sich frühestens am 20. März 2006 mit der Vorlage befassen. Sollten die Länder übereinkommen, einen Unterausschuss zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung einzusetzen, würde dieses Gremium vermutlich erst in der letzten März-Woche zusammenkommen. Wahrscheinlicher Termin für eine Bundesratsentscheidung zur Schweinehaltungsverordnung und eine mögliche Änderung der Hennenhaltungsverordnung ist nunmehr der 7. April 2006.