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Aus- und Weiterbildung

Sachkundelehrgang nach § 17 TierSchNutztV für Halter von Masthühnern

Termin Mo. 22.09.2025 bis Fr. 26.09.2025 Anmeldeschluss01.09.2025
Veranstaltungsort

Brandenburgische Landwirtschaftsakademie Seeweg 2 14554 Seddiner See Brandenburg Deutschland

Referent:inJutta Berk, Patricia Crivellaro, Christine Ahlers, Ulrike Lobermeyer
Information / Anmeldung TSBD / BLAK 033205/250035 033205/250036 E-Mail schreiben Zur Website
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Sachkundelehrgang nach § 17 TierSchNutztV für Halter von Masthühnern

Nach Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist für die Haltung ab 500 Masthühnern eine Sachkundebescheinigung für Halter verpflichtend. Die Sachkundebescheinigung wird von der zuständigen Behörde auf Antrag erteilt, insofern die Antragsteller für den Erwerb der Sachkunde z. B. einen von der zuständigen Stelle anerkannten Lehrgang besucht haben und die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung nachweisen.

Zielgruppe 

Der Lehrgang richtet sich an Halter und Betreuer von Masthühnern in landwirtschaftlichen Betrieben des Landes Brandenburg und angrenzender Bundesländer.

Ziel

In dem 4-tägigen Lehrgang werden die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten gemäß § 17 Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für den Erwerb der Sachkunde für die Haltung von Masthühnern vermittelt. Die Teilnahme am Sachkundelehrgang und das Bestehen der Prüfung sind Voraussetzung für die Beantragung einer Sachkundebescheinigung beim zuständigen Veterinäramt.

Seminar-Organisation

Der erste bis dritte Lehrgangstag inkl. der schriftlichen und der mündlichen Prüfung erfolgen an der Brandenburgischen Landwirtschaftsakademie. Die Praxisbetriebe für den letzten Seminartag sowie der Prüfungsbetrieb werden den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Die Anreise zum Praxis- und zum Schlachtbetrieb am vierten Lehrgangstag und zum Prüfungsbetrieb am 26.09.2025 sind selbstständig zu bestreiten.

Das Seminar ist auf 16 Teilnehmer begrenzt.
Mit der Anmeldung zum Lehrgang erfolgt die Anmeldung zur Prüfung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Landkreis Spree-Neiße. 

Das detailierte Seminarprogramm erhalten die Teilnehmer zusammen mit der Rechnung und Anmeldebestätigung.

Die Verpflegung während des Seminars ist im Seminarentgelt enthalten. Die Übernachtung am Seminarort ist möglich. Bitte nutzen Sie dieses Angebot, die Gespräche und der Erfahrungsaustausch am Abend tragen wesentlich zur Vertiefung der Inhalte und somit zum Seminarerfolg bei. Eine Voranreise zu reduziertem Übernachtungsentgelt ist bei freien Kapazitäten nach Voranmeldung möglich.

Bitte bringen Sie für den praktischen Teil Gummistiefel mit. Schutzkleidung wird gestellt.

Voraussetzungen

Alle Teilnehmer müssen am ersten Lehrgangstag eine aktuelle Tierseuchenfreiheitsbescheinigung für Geflügel vorlegen. Jeweils 48 Stunden vor und nach der Veranstaltung ist der Kontakt zu Geflügel zu vermeiden.
Der Lehrgang erfolgt in deutscher Sprache. Zur Teilnahme an der Prüfung muss der Teilnehmer mündlich und schriflich die deutsche Sprache so beherrschen, dass er ohne fremde Hilfe den Inhalt der Fragestellungen korrekt erfassen und die Antworten für die Prüfungskommission verständlich beantworten kann.

Themenschwerpunkte

  • Rechtliche GrundlagenTierschutzrecht
  • Bedarfsgerechte Haltung und Versorgung
  • Anatomie und Physiologie
  • Tierseuchen und Biosicherheit; Kontrollgang
  • Anzeichen von Verhaltensstörungen und Stress
  • Handling und Transport
  • Wichtige Erkrankungen
  • Schriftliche Prüfung
  • Mündliche Prüfungen
  • Praxistag: ODEGA, Sachsendorf, und IFN, Schünow
  • Praktische Prüfungje TN ca. 15 Minuten in Atterwasch

Seminarentgelt

  • inkl. ÜN, AE & FR 635 Euro brutto zzgl. 250 Euro Prüfung
  • ohne ÜN, AE & FR 500 Euro brutto zzgl. 250 Euro Prüfung
Alle Angaben ohne Gewähr.