Sachkundenachweis Ordnungsgemäßes Schlachten von Geflügel
Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse Haus Düsse 2 59505 Bad Sassendorf Nordrhein-Westfalen Deutschland
Referent:inDr. Winfried Dyrba, Charlotte van GemberSachkundenachweis Ordnungsgemäßes Schlachten von Geflügel nach EU VO(EG) Nr. 1099/2009 + Hygieneschulung gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Jeder, der ein Tier schlachtet oder tötet, muss sachkundig sein. Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens Tiere vor der Betäubung betreuen und handhaben, ruhigstellen, betäuben, einhängen und hochziehen oder entbluten. Hiervon betroffen sind also u.a. Schlachtbetriebe, Direktvermarkter und sog. „Hausschlachter". Für die Schlachtung eigener Tiere zum privaten Eigenverbrauch („Hausschlachtung") oder das Töten einzelner Tiere im Bestand („Nottötung") ist nicht unbedingt ein Sachkundenachweis erforderlich. Im Zweifelsfall halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt.
Inhalte
- Verhalten und Wahrnehmungsvermögen von Geflügel
- Grundkenntnisse der Anatomie von Geflügel
- Tierschutzrechtliche Vorschriften
- Praktische Aspekte der Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
- Ruhigstellung vor der Betäubung
- Betäubungs- und Tötungsverfahren inkl. Bewertung und Überwachung
- Folgende Verfahren werden gelehrt und theoretisch geprüft: Kopfschlag, Bolzenschuss, Elektrobetäubung (OHNE Elektrobetäubung im Wasserbad und OHNE Betäubung mit CO2)
- Einhängen nach der Betäubung
- Entbluten
Zusätzlich
Hygieneschulung gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sowie die Folgebelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz §43
Voraussetzungen
Die Teilnehmenden müssen körperlich zur Durchführung der abgeprüften Verfahren in der Lage sein.
Kurssprache ist Deutsch. Nicht-Muttersprachler müssen der Schulung inkl. Fachvokabular zu Betäubung und Schlachtung auf Deutsch folgen können und die mündliche und praktische Prüfung ohne Hilfsperson bestreiten können.
Bei erfolgreicher mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten die Teilnehmer eine Prüfungs-Bescheinigung. Damit beantragen sie den Sachkunde-Nachweis bei dem für ihren Wohnort zuständigen Veterinäramt.
Mitzubringen sind saubere Arbeitskleidung (Kopfbedeckung, Schürze und Gummistiefel), Schreibzeug und ein gültiger Personalausweis/Reisepass.
Methodik
Tag 1: Theorie + schriftliche + mündliche Prüfung
Tag 2: praktische Prüfung des sachkundigen Betäubens und Töten von Geflügel; Demonstration und Übung der Prozessschritte Brühen, Rupfen und Ausnehmen.
Teilnehmerbeitrag
455 Euro für Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmer aus NRW
510 Euro für sonstige Teilnehmer (inklusive Prüfungsgebühr, Seminarunterlagen, Mittagessen und Getränke im Seminarraum)