Sachkundelehrgang – Ordnungsgemäßes Schlachten von Geflügel
Landwirtschaftliches Bildungszentrum LBZ Echem Zur Bleeke 6 21379 Echem Niedersachsen Deutschland
Referent:inDr. Martin von WenzlawowiczSachkundelehrgang – Ordnungsgemäßes Schlachten von Geflügel
Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum Echem bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi Schwarzenbek) einen Lehrgang zum Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) nach Tierschutzgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 bzw. nationaler Tierschutz-Schlachtverordnung für Geflügel am LBZ Echem an.
Wer braucht einen Sachkundenachweis?
- Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens die Tiere vor der Betäubung betreuen und handhaben, sie ruhigstellen, betäuben, einhängen und entbluten.
- Für die Schlachtung eigener Tiere zum privaten Eigenverbrauch („Hausschlachtung") oder das Töten einzelner Tiere im Bestand („Nottötung“) ist nicht unbedingt ein Sachkundenachweis erforderlich.
- Im Zweifelsfall halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt.
Inhalte:
Es werden die benötigten Kenntnisse für das Ausführen folgender sachkundepflichtiger Tätigkeiten vermittelt:
- Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
- Ruhigstellung vor der Betäubung
- Betäubung und deren Bewertung: Dies beinhaltet folgende Betäubungsformen: Kopfschlag, Bolzenschuss und manuelle elektrische Durchströmung. Die Betäubungsform Wasserbad wird nicht geschult.
- Einhängen nach der Betäubung
- Entbluten
Kosten:
Die Gesamtgebühr beträgt 494,50 Euro (450 Euro Teilnahmegebühr zzgl. 44,50 Euro Verpflegung).
Weitere Informationen zum Ablauf des Kurses, zum Programm und zu den Prüfungen über die Website der LWK Niedersachsen