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Ökologische Schweinehaltung

Änderungen in Sicht?

Das seit 2008 bestehende Biorecht wird ab dem 1. Januar 2022 durch die neue EU-Öko-Verordnung abgelöst. Sie wird aus einem Basis- und einem Durchführungsteil bestehen. Das Aktionsbündnis Bioschweinehalter Deutschland informierte in einer Onlinetagung Ende November 2020 über die anstehenden Veränderungen.
Veröffentlicht am
Wiermans
Was sind die konkreten Änderungen, die die Bioschweinehalter erwarten dürfen? Peter Röhrig vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) gab gleich zu Beginn der vom Aktionsbündnis Bioschweinehalter Deutschland (ABD) ausgerichteten Onlinetagung einen Überblick über die veränderten Vorschriften der neuen EU-Bio-Verordnung. Im Mischfutter darf künftig der Anteil an Umstellungsware nur noch 25 % anstatt wie bisher 30 % betragen. Der Anteil regionaler Futtermittel muss bei mindestens 30 % liegen und damit 10 % höher als zurzeit. "Da in Deutschland der Begriff ‚regional' als das eigene Bundesland inklusive angrenzender Bundesländer sowie Provinzen von Nachbarstaaten definiert ist, ist das aber leicht einzuhalten", erklärte Röhrig. Der...
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